WEEE ist die Abkürzung für "Waste Electrical and Electronic Equipment". Die kurz als WEEE bezeichnete Direktive regelt Rücknahme und Recycling von Elektro- und Elektronikprodukten unter Vorgabe von Recyclingquoten für die Hersteller ab dem Jahr 2006.
Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Richtlinien des Entsorgungsgesetzes fallen, sind ab dem 24.03.2006 mit der gezeigten Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über Restmüll, sondern nur noch über die öffentlichen Entsorgungsträger und anschließende Rückgabe an die Hersteller und Importeure entsorgt werden.
Das Symbol des gestrichenen Müllcontainers, der sich auch jeder Leuchte befindet zeigt an, dass das verwendete Produkt am Ende seiner Lebensdauer anders als der normale Hausmüll entsorgt werden muss.
Der Endbenutzer ist verantwortlich für die Entsorgung und er ist dazu verpflichtet, geeignete Stellen für die getrennte Müllentsorgung der verwendeten Leuchte zu finden, oder diese dem Verkäufer wiederzugeben, wenn er eine neue Leuchte kauft (im Verhältnis 1:1). Die geeignete Müllentsorgung sowie eine eventuelle Wiederverwertung der verwendeten Leuchten helfen dabei, mögliche nachteilige Umweltauswirkungen oder Gesundheitsschäden zu vermeiden und das Recycling der Materialien zu fördern.
Für ausführliche Informationen über die verfügbaren Entsorgungseinrichtungen kontaktieren Sie die Lokalstelle zur Entsorgung das Geschäft, in welchem Sie die Leuchte gekauft haben.